Geschäftsfähigkeit Österreich

Geschäftsfähigkeit in Österreich: Verstehe die rechtlichen Grundlagen

Die Geschäftsfähigkeit ist ein zentraler Begriff im österreichischen Recht. Sie bezeichnet die Fähigkeit einer Person, durch eigenes Handeln Verträge abzuschließen und rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die Geschäftsfähigkeit ist in Österreich altersabhängig und unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsfähigkeit und Alter

In Österreich sind Personen unter 7 Jahren vollkommen geschäftsunfähig. Sie können nicht selbst handeln, sondern nur durch ihren gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater oder Mutter.

ür weitere Informationen zur rechtlichen Stellung von Ungeborenen in Österreich, schau Dir unseren Beitrag zum Thema Nasciturus an.

Mit dem Erreichen des 7. Lebensjahres erlangen Kinder eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Sie dürfen bestimmte Rechtsgeschäfte mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durchführen.

Jugendliche sind ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Sie können eigenständig diverse Verträge abschließen und werden rechtlich gänzlich eigenverantwortlich. Das bedeutet, dass damit auch die elterliche Obsorge endet.

Geschäftsfähigkeit und geistige Behinderung

Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Interessen zu vertreten, sind eingeschränkt geschäftsfähig. Ihre Geschäftsfähigkeit kann durch einen gerichtlichen Beschluss eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Um mehr über den Schutz persönlicher Rechte, insbesondere bei geistiger Behinderung, zu erfahren, lies unseren Beitrag zum subjektiven Recht.

Unternehmensgründung

Die Gründung eines Unternehmens erfordert volle Geschäftsfähigkeit. Das bedeutet, dass Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit nicht ohne Weiteres ein Unternehmen gründen können.

Wenn Du ein Unternehmen gründest, kann die richtige Buchhaltungssoftware sehr hilfreich sein. Erfahre mehr in unserem Leitfaden zu hilfreichen Buchhaltungssoftwares.

Geschäftsfähigkeit und Vertragsabschluss

Die Geschäftsfähigkeit ist eine Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen. Personen, die nicht geschäftsfähig sind, können keine rechtlich bindenden Verträge abschließen.

Wenn Du mehr über die verschiedenen Arten von Verträgen in Österreich erfahren möchtest, schau Dir unseren umfassenden Leitfaden zu Vertragsarten an.

Fazit

Die Geschäftsfähigkeit ist ein wichtiger Aspekt des österreichischen Rechts. Sie bestimmt, wer rechtlich bindende Entscheidungen treffen und Verträge abschließen kann. Es ist wichtig, die Regeln und Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit zu kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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