Nasciturus - Das Recht des Ungeborenen in Österreich

Nasciturus: Rechtsfähigkeit des Ungeborenen in Österreich

In der Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff „Nasciturus“ ein ungeborenes Kind, das bereits im Mutterleib existiert. In Österreich wird die Rechtsfähigkeit des Nasciturus durch verschiedene Gesetze und Paragraphen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt. 

Rechtsfähigkeit des Nasciturus

Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit des Nasciturus in Österreich.

Gemäß § 16 ABGB beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen in Österreich mit der vollendeten Geburt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Gemäß § 21 ABGB gilt ein Kind bereits vor seiner Geburt als geboren, soweit seine Interessen zu wahren sind. Dies bedeutet, dass das Kind bereits vor der Geburt erbrechtlich berücksichtigt wird und dass es bereits vor der Geburt Rechte und Pflichten haben kann.

Um die allgemeine Definition und das Verständnis der Rechtsfähigkeit in Österreich zu vertiefen, schau dir unseren Beitrag zu Rechtsfähigkeit – Definition in Österreich 2023 an.

Erbrechtliche Stellung

Die erbrechtliche Stellung des Nasciturus ist in § 21 ABGB geregelt. Demnach wird das ungeborene Kind bereits als geboren betrachtet, wenn es um seine Interessen geht. Dies bedeutet, dass das Kind bereits vor seiner Geburt erben kann. Stirbt beispielsweise der Vater vor der Geburt des Kindes, so wird das Kind bereits als Erbe betrachtet.

Um mehr über die Rechte und Pflichten im österreichischen Recht zu erfahren, die auch die Rechtsfähigkeit des Nasciturus betreffen könnten, lies unseren Beitrag zu Privatautonomie im österreichischen Recht.

Schutz des Nasciturus

Der Schutz des Nasciturus ist in Österreich durch verschiedene Gesetze und Paragraphen geregelt. So sieht § 285 ABGB vor, dass die Mutter eines ungeborenen Kindes verpflichtet ist, alles zu unterlassen, was dem Kind schaden könnte. Darüber hinaus kann gemäß § 302 ABGB eine Gesamtsache, die als eine Sache angesehen wird, als ein Ganzes betrachtet werden. Dies kann auch auf den Nasciturus angewendet werden, der als Teil der Mutter betrachtet wird.

Wenn du mehr über die persönlichen Rechte des Nasciturus erfahren möchtest, lies unseren Beitrag zu Subjektives Recht.

Fazit und Zusammenfassung

Die Rechtsfähigkeit des Nasciturus in Österreich ist ein komplexes Thema, das durch verschiedene Gesetze und Paragraphen geregelt wird. Während die Rechtsfähigkeit eines Menschen grundsätzlich mit der vollendeten Geburt beginnt, gibt es wichtige Ausnahmen. So wird das ungeborene Kind bereits als geboren betrachtet, wenn es um seine Interessen geht, insbesondere im Erbrecht. Darüber hinaus ist der Schutz des Nasciturus in Österreich gesetzlich geregelt.

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