
Vertrag in Österreich: Definition und Basiswissen im Jahr 2023
Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, die bestimmte Pflichten und Rechte festlegt. Die Zustimmung aller beteiligten Parteien ist erforderlich, um rechtsgültig zu sein. Die darin festgelegten Hauptpflichten definieren den Vertragstyp und dienen zur Abgrenzung zu anderen Verträgen.

Wichtige Infos zu Verträgen in Österreich
Einleitung zum Thema Vertrag
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehr Parteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses. Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse.
Verträge können grundsätzlich in Austauschverträge, bei denen die Parteien Leistung und Gegenleistung austauschen und in gesellschaftsrechtliche Verträge, bei denen die Parteien ein gemeinsames Ziel verfolgen, eingeteilt werden. Die Vertragsarten oder -typen unterscheiden sich durch den Vertragsgegenstand, also die sich daraus ergebende Hauptleistungspflicht. Insbesondere gibt es den Ehevertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag, schuldrechtliche Verträge wie Arbeits-, Dienst-, Kauf-, Leasing-, Leih-, Miet-, Pacht- oder Werkvertrag sowie öffentlich-rechtlicher Vertrag, Staatsvertrag, Tarifvertrag, Vertrag zugunsten Dritter oder völkerrechtlicher Vertrag. Im Finanzwesen kennt man die Oberbegriffe Finanzkontrakt, Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und Versicherungsvertrag für eine Vielzahl von konkreten Kredit- und Geschäftsarten.
Geschichte und Gegenwart des Vertrags in Österreich
Die Geschichte reicht weit zurück. Der Vertrag war bereits im Alten Testament bekannt. Das römische Recht kannte eine Vielzahl von unterschiedlich bezeichneten Vertragstypen, jedoch bestand kein einheitliches Vertragsrecht. Bereits im Jahre 116 v. Chr. ist der Vertrag belegt (lateinisch contractus, „Zusammenziehen“).
In Österreich ist das Vertragsrecht ähnlich wie in Deutschland geregelt. Ein Vertrag kommt dort gemäß § 861 ABGB durch den übereinstimmenden Willen zweier Vertragsparteien zustande. Verträge können auch stillschweigend durch konkludentes Handeln geschlossen werden (§ 863 Abs. 1 ABGB). Die Annahme hat nach § 869 ABGB frei, ernstlich, bestimmt und verständlich zu erfolgen. Die Nichtigkeit sittenwidriger oder verbotswidriger Verträge ist in § 879 ABGB geregelt. Allgemein sind Verträge formlos gültig (§ 883 ABGB).
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Verträgen in Österreich, besuchen Sie bitte die Website der österreichischen Regierung.
Verträge für Arbeitsleistungen
Dienstvertrag
Ein Dienstvertrag wird in der Regel mit Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälten oder Ärzten geschlossen. Eine Partei stellt Zeit, Wissen und Arbeitskraft zur Verfügung, um festgelegte Tätigkeiten auszuführen und erhält von der anderen Partei eine Vergütung. Weitere Informationen zum Dienstvertrag
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge sind ähnlich wie Dienstverträge, werden jedoch mit Arbeitnehmern geschlossen und unterliegen dem Arbeitsvertragsrecht. Zu den Arbeitsverträgen zählen auch die Lehrverträge.
Werkvertrag oder freier Dienstvertrag
Beim Werkvertrag wird jemand beauftragt, mit seiner Arbeit einen festgelegten Erfolg zu garantieren. Sobald das gewünschte Werk abgeliefert wurde, muss der Auftraggeber bezahlen. Es kann auch bei Beginn der Tätigkeit eine Vorauszahlung vereinbart werden. Weitere Informationen zum Werkvertrag
Verträge zur Nutzung von Flächen und Räumen
Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt die Vermietung einer Sache zwischen mindestens zwei Parteien. Der Vermieter erhält für die Vermietung eine Miete und stellt dem Mieter eine Sache oder Immobilie zur Verfügung. Es gibt befristete und unbefristete Mietverträge.
Pachtvertrag
Im Gegensatz zum Mietvertrag wird beim Pachtvertrag eine Sache zur Erwirtschaftung von Erträgen überlassen. Der Pächter darf die erwirtschafteten Erfolge einbehalten, was bei einem Mietvertrag nicht der Fall ist. Im Gegenzug erhält der Verpächter vom Pächter eine Pacht. Es gibt auch bei Pachtverträgen befristete und unbefristete Pachtverträge.
Verträge zum Austausch von Gütern
Kaufvertrag
Beim Kaufvertrag wird einer Partei eine Sache vom Eigentümer gegen eine festgelegte Vergütung übereignet. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Sache anzunehmen und den Vertrag zu erfüllen. Erfahre hier mehr zum Thema Kaufvertrag!
Schenkungsvertrag
Eine Schenkung ist unentgeltlich. Eine Schenkung muss trotz allem nicht angenommen werden. Man unterscheidet zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Schenkung im Todesfall.
Rechtsvorschriften für Verträge in Österreich
Das österreichische Vertragsrecht ist vor allem im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Für Verträge zwischen Unternehmen sind insbesondere auch die Regelungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu berücksichtigen. Besondere Bestimmungen für Geschäfte zwischen Unternehmen und Konsumentinnen/Konsumenten finden sich u.a. im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Rechtsvorschriften für Dienstverträge
Ein Dienstvertrag ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Dienste zu leisten, und der Dienstgeber ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Weitere Informationen zum Dienstvertrag
Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge
Arbeitsverträge sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und im Angestelltengesetz (AngG) geregelt. Sie enthalten Bestimmungen über die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Schutz der Arbeitnehmer. Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag
Rechtsvorschriften für Werkverträge
Ein Werkvertrag ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Der Werkunternehmer ist verpflichtet, das vereinbarte Werk herzustellen, und der Besteller ist verpflichtet, das vereinbarte Werklohn zu zahlen. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Weitere Informationen zum Werkvertrag
Für Informationen speziell zu Gesellschaftsverträgen, schau Dir unseren Beitrag Gesellschaftsvertrag in Österreich 2023 an
Schlussfolgerung
Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens und unserer Wirtschaft. Sie ermöglichen es uns, unsere Rechte und Pflichten in verschiedenen Situationen zu definieren und zu schützen. Obwohl das Konzept eines Vertrags einfach erscheinen mag, kann die tatsächliche Gestaltung und Durchführung komplex sein, insbesondere wenn es um spezifische Arten und rechtliche Anforderungen geht.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass dieser Artikel nur eine allgemeine Einführung in das Thema Verträge in Österreich bietet. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten ist es immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Verträgen in Österreich empfehlen wir die folgenden Ressourcen:
- Allgemeines zum Vertragsrecht in Österreich
- Form von Rechtsgeschäften
- Bürgerservice Rechtsauskünfte der österreichischen Regierung
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen guten Überblick über das Thema Verträge in Österreich gegeben hat und Ihnen bei Ihren weiteren Recherchen und Entscheidungen hilft.